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Gesetzliche Entlastungen zur Eindämmung der drastisch gestiegenen Preise für Heizöl, Gas, Sprit und Strom

Am 16.03.2022 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Steuerentlastungsgesetztes für 2022 beschlossen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, den Steuerzahler im Bereich der Energiekosten zu entlasten und zum Beispiel höhere Arbeitnehmer-Pauschbeträge anzusetzen. Weiterhin ist eine höhere Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf 38 Cent geplant sowie ein höherer Grundfreibetrag für 2022. Dieser liegt aktuell noch bei 9.984 Euro und soll um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 01.01.2022 erhöht werden.

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Steuerberater Christoph Renz
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