2023 bringt steuerfreie Photovoltaikanlagen
Eine Senkung der Energiekosten sowohl im privaten als auch im gewerblichen Sektor ist nicht in Sicht. Ein kleiner Lichtblick ist jedoch nun in Kraft getreten: Die Einnahmen, die aus kleinen Solarstromanlagen gewonnen werden, sind auch rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. 2023 dann die nächste Neuerung: Ab 01.01.2023 entfallen für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen, die bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern reichen, die Umsatzsteuer von 19% und somit auch der Vorsteuerabzug.
Das entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen vor allem in der Bürokratie. Diese können in Zukunft die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden. Die Regelegung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie zum Beispiel Photovoltaikmodule, Welchselrichter oder auch Batteriespeicher.
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