Grundstücksteilung – wie Sie bei der Besteuerung eines Gartengrundstücksteils als privates Veräußerungsgeschäft vorgehen
Wenn Sie bei bestehender Wohnnutzung einen Teil des Gartengrundstücks veräußern, ist diese Transaktion als privates Veräußerungsgeschäft von der Besteuerung nicht ausgenommen. So hat es das niedersächsische Finanzgericht entschieden.
Bei dem Fall handelte es sich um Kläger, die eine Teilfläche des Grundstücks veräußerten. Diese Transaktion wurde innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb des Grundstücks durchgeführt und ist damit von der Besteuerung wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht ausgenommen. Die Rechtsprechung bezieht zwar bei einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude den „dazugehörigen Grund und Boden“ in die Begünstigung mit ein, da regelmäßig die Veräußerung eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wirtschaftsguts auch den anteiligen Grund und Boden umfasst. Die Grenze zieht der Bundesgerichtshof allerdings unter Berücksichtigung des Normzwecks des Beifreiungstatbestandes: Damit ist in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige das bisher als Garten genutzte Nachbargrundstück veräußert, während er auf dem anderen Grundstück wohnen bleibt, der Zweck der Steuerbegünstigung nicht erfüllt und die Veräußerung steuerbar.
Es fehlt in diesem Fall an einem nach den Wertungen des Einkommensteuergesetzes gegebenen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen der Wohnung und dem Grund und Boden. Wie Sie in solchen Fällen Ihre Transaktionen optimieren können, klären wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen.
Bilderquelle: © mashiki – stock.adobe.com