Vermietung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen
Bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken sieht der Europäische Gerichtshof die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vereinbar an.
Der maßgebende Artikel der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie – kurz MwStSystRL – sei vielmehr dahin auszulegen, dass die Betriebsvorrichtung umsatzsteuerfrei mitvermietet wird, wenn die Vermietung der Betriebsvorrichtung eine Nebenleistung zu der Hauptleistung der umsatzsteuerfreien Grundstücksvermietung ist.
Der Bundesfinanzhof folgte dieser Ansicht und änderte damit seine bestehende Rechtsprechung. Handelt es sich bei der Vermietung oder Verpachtung von auf Dauer eingebauten Betriebsvorrichtungen um eine Nebenleistung zu einer umsatzsteuerfreien Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung, so ist die Mitvermietung der Betriebsvorrichtungen ebenfalls umsatzsteuerfrei.
Hinweis:
Durch die genannten Änderungen des Bundesfinanzhofes ergibt sich Handlungsbedarf: Ist eine Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerfrei, kann auf Eingangsleistungen, die die Betriebsvorrichtungen betreffen, keine Vorsteuer mehr abgezogen werden. Weiterhin bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung bzw. der Gesetzgeber darauf reagieren.
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