Arbeitsverträge per Mail möglich
Die Bundesregierung hat am 21.03.2024 beschlossen, dass Arbeitsverträge zukünftig in Textform statt in Schriftform abgeschlossen werden dürfen. Dies ermöglicht die digitale Vereinbarung von Arbeitsverträgen, beispielsweise per E-Mail, ohne dass eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist, wie bisher gemäß § 126 BGB vorgeschrieben. Diese Neuregelung wird rückwirkend in den bereits am 13.03.2024 verabschiedeten Regierungsentwurf des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) eingefügt. Der aktualisierte Entwurf, der nun die Regelungen zu digitalen Arbeitsverträgen enthält, wird zur Stellungnahme an den Bundesrat weitergeleitet und anschließend, nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung, im Deutschen Bundestag beraten.
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