Neues Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensverwaltung in Deutschland
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf einer wegweisenden Verordnung gebilligt, der erhebliche Veränderungen in der Unternehmensverwaltung in Deutschland verspricht. Dieser Schritt, angetrieben durch die Ministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, Justiz sowie Finanzen, zielt darauf ab, ein zentrales Register über Unternehmensbasisdaten, kurz UBRegV, zu etablieren.
Das primäre Ziel dieses Registers ist die Implementierung des Once-Only-Prinzips, einer fundamentalen Komponente der deutschen Registermodernisierung. Dieses Prinzip soll Unternehmen ermöglichen, ihre Daten und Dokumente der Verwaltung nur noch einmal vorzulegen, anstatt mehrfache Meldungen an verschiedene Register und Behörden durchführen zu müssen. Die Vision dahinter ist eine signifikante Reduzierung der Bürokratie, indem Mehrfachmeldungen durch zentrale Registerabfragen und interbehördlichen Datenaustausch schrittweise ersetzt werden.
Darüber hinaus sind weitere Nutzungsmöglichkeiten für das Basisregister in Planung. Besonders im Bereich des Identitätsmanagements und im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) werden später weitere Funktionen entwickelt. Langfristig sollen durch diese Neuerungen erhebliche Entlastungen im dreistelligen Millionenbereich pro Jahr realisiert werden.
Mit der Zustimmung des Kabinetts rückt Deutschland einen Schritt näher an eine modernere, effizientere Verwaltungslandschaft, die nicht nur Zeit und Ressourcen spart, sondern auch das unternehmerische Umfeld in Deutschland nachhaltig verbessert.
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