BZSt beginnt stufenweise Zuteilung der W-IdNr.
Ab November 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beginnen, die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) stufenweise und automatisch zu vergeben. Diese Nummer kann über eine öffentliche Bekanntmachung oder direkt über das ELSTER-Benutzerkonto zugeteilt werden.
Die W-IdNr. dient zudem als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer gemäß dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Weitere Details und häufig gestellte Fragen sind auf der BZSt-Webseite unter diesem Link abrufbar.
Zudem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 21. August 2024 einen Entwurf zur Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WidV) veröffentlicht, der eine zustimmungspflichtige Rechtsverordnung darstellt. Der Entwurf und weitere Details können hier eingesehen werden. Eine Beteiligung des Bundesrats ist erforderlich, die frühestens in der Sitzung am 27. November 2024 erfolgen kann.
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