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Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland ab 2025

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat kürzlich das Schreiben „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UstG – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025″ veröffentlicht. Darin werden die im Wachstumschancengesetz festgelegten neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung, kurz E-Rechnung, erläutert. Dieses Dokument, das inhaltlich größtenteils dem bereits im Juni 2024 veröffentlichten Entwurf entspricht, fügt einige präzisierende Erläuterungen zu speziellen Fragestellungen hinzu.

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen als strukturierte Datensätze für inländische B2B-Leistungen zu empfangen. Drei Jahre später, ab dem 1. Januar 2028, wird es dann für alle Unternehmen verpflichtend, ihre Rechnungen ausschließlich in diesem elektronischen Format auszustellen.

Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden, was die automatische Verarbeitung ermöglicht. Dies soll die Effizienz in den Unternehmen steigern und die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug unterstützen. Die Anforderungen an das Format orientieren sich an der EU-Norm gemäß der Richtlinie 2014/55/EU, was eine einheitliche Verarbeitung innerhalb der EU sicherstellt.

Die neuen Regelungen erfordern von den Unternehmen eine sorgfältige Vorbereitung, um den Übergang zur vollständig digitalen Rechnungsstellung reibungslos zu gestalten. Es wird empfohlen, die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen frühzeitig zu planen.

Bilderquelle: ©magele-picture – stock.adobe.com

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