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Auch Vermieter können Homeoffice-Pauschale geltend machen

Vermieter aufgepasst: Die Homeoffice-Pauschale gilt nicht nur bei Arbeitnehmern. Auch Vermieter haben dabei die Möglichkeit, für maximal 120 Tage im Jahr pro Tag fünf Euro bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Dabei liegt der Höchstbetrag bei 600 Euro. Die einzige Bedingung dabei ist, dass an den angesetzten Tagen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb gelegene Betätigungsstätte aufgesucht wird. Als Beispiel dient hier ein Arbeitnehmer, der während der Woche im Büro seines Arbeitgebers arbeitet und sich am Samstag um die Hausverwaltung seiner Vermietungsobjekte kümmert. Für den Samstag tritt dann somit die Homeoffice-Pauschale ein, wenn er keine anderen Wege wie zur Post oder zum Baumarkt für das Vermietungsobjekt zurückgelegt hat.

Gut zu wissen: Diese Regelung ist nicht auf Wochentage beschränkt und es ist auch nicht notwendig, dass ein ganzer Tag gearbeitet wurde. Die Homeoffice-Pauschale gilt nach aktuellem Stand nur noch für das Jahr 2021. Die neue Koalition kündigte allerdings bereits eine Verlängerung für 2022 an. Für weitere Fragen rund um das Thema Homeoffice-Pauschale stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Bilderquelle: ©goodluz – stock.adobe.com

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