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Den Winterdienst steuerlich absetzen

Schnee schippen und Salz streuen: Jeden Winter aufs Neue überrascht uns der Schnee und zwingt uns mit dem Schneeschieber vor die Tür. Eigentümer sind dafür verantwortlich, die Wege zu räumen und den Schnee zu beseitigen. Wird ein Unternehmen für diese Dienste beauftragt, können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden.

Aktuell liegt in vielen Regionen Deutschlands wieder massig Schnee. So schön der Anblick auch ist, Schnee macht eine Menge Arbeit. Eigentümer sind verpflichtet, die Gehwege am Gebäude zu räumen. Viele Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften entscheiden sich dazu, diese Aufgabe abzugeben und engagieren einen Winterdienst. Die Ausgaben für den Winterdienst können in der Einkommenssteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dabei dürfen 20 % der Lohnkosten abgesetzt werden – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Zahlen Sie zum Beispiel 500 Euro für den Winterdienst, ist es möglich, bis zu 100 Euro Steuern zu sparen.

Voraussetzung, um die Kosten steuerlich geltend zu machen, ist eine ausgestellte Rechnung durch den Räumungsdienst und ein Nachweis darüber, dass der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Dienstleisters eingegangen ist.

Nice to know: Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen meinen alle Tätigkeiten, die normalerweise von einem Mitglied des Haushalts durchgeführt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Aufgaben wie Reinigungsarbeiten, Kinderbetreuung, Gartenpflege oder eben auch der Winterdienst. Auch wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wird, ist dies als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen.

Sowohl Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer als auch im Seniorenheim lebende können so ihre Steuerschuld senken. Wichtig: Heben Sie alle Rechnungen, die über das Jahr erstellt wurden, auf und überweisen Sie den Rechnungsbetrag. Eine Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

 

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