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Neuerungen im Zweiten Jahressteuergesetz 2024 – Was steht an?

Am 5. Juni 2024 hat das Kabinett den Referentenentwurf des Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) diskutiert. Dieses neue Gesetz nimmt sich einiger Herausforderungen an, die durch das ursprüngliche Jahressteuergesetz 2024 nicht abgedeckt wurden. Laut Bundesfinanzministerium stehen insbesondere die Förderung von Kindern und Familien sowie die Weiterentwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts im Fokus der neuen Regelungen.
Meldepflichten für Steuergestaltungen
Ein zentraler Punkt des JStG 2024 II ist die Einführung von Meldepflichten für nationale Steuergestaltungen. Diese Regelung, die ursprünglich Teil des Wachstumschancengesetzes war, könnte aufgrund früherer Widerstände von Verbänden und politischen Gegnern kontrovers diskutiert werden.

Änderungen im Einkommensteuerrecht

  • Übergang zu einem Faktorverfahren: Ab dem 1. Januar 2030 soll die bisherige Steuerklassenregelung III/V durch das Faktorverfahren ersetzt werden.
  • Anhebung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll schrittweise erhöht werden – um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und um weitere 252 Euro auf 12.336 Euro ab 2026.
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags: Der Kinderfreibetrag steigt im Veranlagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Euro und ab 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro.
  • Anpassungen bei der Reichensteuer ausgenommen: Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für höhere Einkommen bleiben unverändert.

Weitere steuerliche Anpassungen

  • Solidaritätszuschlag: Die Freigrenzen werden ab dem Veranlagungsjahr 2025 angehoben, allerdings bleibt der „Soli“ als solcher bestehen.
  • Kindergeld: Ab Januar 2025 wird das Kindergeld von 250 Euro auf 255 Euro monatlich erhöht.

Digitalisierung und gemeinnützige Stiftungen

  • Digitalisierung von Sterbefallanzeigen sowie steuerliche Befreiungen für die Stiftung Generationenkapital sind weitere Vorhaben, die im Gesetzesentwurf enthalten sind.
  • Gemeinnützigkeitsrecht: Hier sind diverse Anpassungen vorgesehen, wie etwa die Lockerung der Regeln für wirtschaftliche Betätigungen und die Aufhebung von Einschränkungen bei der Rücklagenbildung und Vermögensverwaltung.

Das Zweite Jahressteuergesetz 2024 zielt darauf ab, ungelöste Probleme zu adressieren und gezielte Erleichterungen im Steuerrecht zu schaffen, insbesondere für Familien. Trotz des Potenzials für politischen Widerstand könnte dieses Gesetz wichtige Verbesserungen für die Steuerpflichtigen mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Fassung aussehen wird und welche Auswirkungen sie nach ihrer Verabschiedung haben wird.

Bilderquelle: © mojo_cp – stock.adobe.com

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Steuerberater Christoph Renz
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