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Online Marktplatz-Verkäufe sind bald meldepflichtig

Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ist seit dem 01.01.2023 in Kraft getreten. Danach werden private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind:

So sind zum Beispiel Online-Marktplätze wie Amazon, eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook und weitere Marktplätze, die digitale Dienstleistungen anbieten, zur Meldung verpflichtet.

Bei privaten Nutzern sind mehr als 30 Verkäufe pro Kalenderjahr auf einer Plattform, die mehr als 2.000 Euro betragen, meldepflichtig.

Gewerbliche Nutzer, also alle Einzelhändler, die auf den Marktplätzen Waren vertreiben, müssen den Plattformbetreibern mit all ihren getätigten Verkäufen an das Bundeszentralamt gemeldet werden.

Bis zum 31.01.2024 müssen die betroffenen Plattformbetreiber dem Bundeszentralamt für Steuern Daten über alle Verkäufe des Kalenderjahres, die Namen der Verkäufer, die Steuer-Identifikationsnummer, die Postanschrift, die Bankverbindung und alle relevanten Transaktionen übermitteln.

Bilderquelle: © Daniel Krasoń – stock.adobe.com

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Steuerberater Christoph Renz
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