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Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften geltend machen – so gehen Sie vor

Mithilfe der Pendlerpauschale kann jeder Steuerpflichtige steuerliche Vorteile nutzen. Dabei ist es irrelevant, ob Sie das Auto selbst fahren. Auch bei einer Fahrgemeinschaft, bei der Sie nicht der Fahrer sind, können Sie die Pendlerpauschale geltend machen. Dabei wäre es allerdings von Vorteil, sich innerhalb von Fahrgemeinschaften tatsächlich mit dem Fahren abzuwechseln, da Mitfahrer nur maximal 4.500 Euro Fahrtkosten im Jahr von der Steuer absetzen dürfen. Fahrer, die ihr eigenes Auto nutzen, dürfen die Pendlerpauschale hingegen ohne Einschränkungen absetzen. Als Berechnungsgrundlage akzeptiert das Finanzamt nur den kürzesten Weg von der eigenen Wohnung zur Arbeit. Umwege werden nur dann anerkannt, wenn sie verkehrsgünstiger sind und der Steuerzahler damit Zeit spart.

Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema für Ihre Steuererklärung haben sollten, kommen Sie gerne auf uns zu.

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