Sponsoring steuerlich absetzen?
Der Zweck ist entscheidend!
Sponsoring ist ein Geben und Nehmen. Ein Unternehmen leistet Zuwendungen an eine Stiftung, Vereine, Schulen oder sonstige Organisationen mit dem Ziel, die Bekanntheit des eigenen Unternehmens zu erhöhen und auf die eigenen Leistungen oder Produkte aufmerksam zu machen. Doch können diese Gelder steuerlich abgesetzt werden? Wir klären auf.
Beim Sponsoring muss zwischen zwei Arten unterschieden werden. Gehen Geld- oder Sachzuwendungen uneigennützig an eine gemeinnützige Organisation, spricht man in den meisten Fällen von einer Spende. Hier spielt also die Motivation des Sponsors eine große Rolle. Geht es nur um den Gemeinnutzen und nicht um die Werbung für den Sponsor, ist die Spende bei Vorliegen einer Spendenbescheinigung als Sonderausgabe beschränkt absetzbar.
Sponsoring mit Gegenleistung?
Die andere Variante ist das Sponsoring, bei dem eine Gegenleistung erwartet wird – in Form von Werbebannern, Platzierungen auf Plakaten, Fahrzeugen oder durch sonstige Erwähnungen. In diesem Fall sponsort das Unternehmen eine Organisation für den Eigennutzen wie die betriebliche Werbung. Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine klassische Spende, sondern vorwiegend um einen Werbezweck. Der Sponsor kann diese Gelder so anschließend vollständig als Betriebsausgabe geltend machen.
Wichtig: Die Beweislast trägt der Sponsor. Dieser muss die Beweise gegenüber dem Finanzamt erbringen.