Steuerentlastungsgesetz – ab Juni winkt mehr Gehalt für Arbeitnehmer
Durch das im Juni in Kraft tretende Steuerentlastungsgesetz können sich Arbeitnehmer auf mehr Gehalt freuen – und das sogar rückwirkend zum 01.01.2022. Grund sind laut Bundesfinanzministerium die erheblichen Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich. Dies dient dazu dem Steuerzahlenden eine Entlastung zu bieten. Mit der Lohnabrechnung im Juni darf sich demnach jeder Arbeitnehmer auf Entlastungen im Bereich der Arbeitnehmer-Pauschbeträge ab 2022 sowie über die Anhebung des Grundfreibetrages ab 2022 freuen.
Ebenfalls werden die bis 2026 befristeten Anhebungen der Entfernungspauschale für Fernpendler und der Mobilitätsprämie für Geringverdiener vorgezogen. Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, informieren wir Sie gerne jederzeit dazu in einem persönlichen Gespräch.
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