Steuerliche Vorteile für das Ehrenamt
Sich ehrenamtlich zu engagieren kann nicht nur für uns selbst sehr erfüllend sein, sondern hat auch einen großen Nutzen für andere Menschen – eine Win-win-Situation also. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 möchten die Finanzminister der Länder neue Anreize für das Ehrenamt setzen und Vereinfachungen erreichen.
Schon im Mai 2019 haben sich die Landesfinanzminister für eine Verbesserung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts eingesetzt. Da bis jetzt kein neuer Gesetzesentwurf aufgegriffen wurde, brachten sie ihre Vorschläge in die Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 ein. Folgende Vorschläge wurden gemacht, um das Ehrenamt auch steuerlich attraktiver zu machen:
1. Steuerentlastung für Übungsleiter
Übungsleiter begleiten Freizeit-Aktivitäten wie Schwimmen oder Ballsportarten mit geschultem Auge. Da es nicht immer Geld vom Verein gibt, üben viele Trainer eine ehrenamtliche Tätigkeit aus. Um diese Arbeit zu würdigen, soll der Freibetrag für Übungsleiter von 2.400 auf 3.000 Euro erhöht werden. Zudem soll die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro angehoben werden.
2. Unterstützung für kleine Vereine
Mit der zeitnahen Mittelverwendung sollte verhindert werden, dass Vereine liquide Mittel anhäufen und das Geld nicht für das Wohl der Allgemeinheit ausgeben. Kleinere Vereine mit jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro sollen diesen strengen Maßstäben nicht unterliegen, um für Bürokratieabbau zu sorgen und die Finanzämter zu entlasten.
3. Anhebung der Freibeträge bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer
Auch Vereine sind Körperschaften, die Körperschaftsteuer zahlen müssen. Durch die Anhebung der Freibeträge könnten die betroffenen Körperschaften entlastet werden. So müsste auch bei Gewinnen in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von höchstens 7.500 Euro keine gesonderte Gewinnermittlung mehr eingereicht werden.
Zudem sollen nun erstmalig Holdingstrukturen und somit auch moderne Konzernstrukturen im Gemeinnützigkeitsrecht ermöglicht werden.