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Transparenzregister: Eintragungspflicht für (fast) alle Unternehmen

Wer ist betroffen, kommende Änderungen, Gründe für die Eintragung und vieles mehr

Seit dem 1. August 2021 besteht in Deutschland die Verpflichtung zur Eintragung im Transparenzregister. Diese Regelung betrifft eine breite Palette von Unternehmen und Organisationen, und es ist wichtig, die damit verbundenen Anforderungen zu verstehen.

Wer ist betroffen?

Die Eintragungspflicht betrifft hauptsächlich juristische Personen des Privatrechts, wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), und Unternehmergesellschaften (UG) haftungsbeschränkt. Ebenso sind eingetragene Personengesellschaften wie offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) und Partnerschaftsgesellschaften (PartG) betroffen. Nichtrechtsfähige Organisationen wie Stiftungen, Trusts und ähnliche Vereinigungen fallen ebenfalls unter diese Regelung.

Ausnahmen und kommende Änderungen

Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sind derzeit von der Eintragungspflicht ausgenommen. Beachten Sie jedoch, dass GbRs ab dem 1. Januar 2024 teilweise eintragungspflichtig werden. Mit der Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird es möglich sein, GbRs in ein neues Gesellschaftsregister einzutragen. Damit gehören sie zu den eingetragenen Personengesellschaften und müssen ebenfalls im Transparenzregister erfasst werden.

Wichtige Gründe für die Eintragung

Die Eintragung im Transparenzregister dient in erster Linie dazu, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Sie schafft Transparenz über die wirtschaftlichen Berechtigten von Unternehmen und Organisationen. Diese Information ermöglicht es den zuständigen Behörden, mögliche illegale Aktivitäten zu überwachen und zu unterbinden.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Falls Unternehmen oder Organisationen nicht den Eintragungspflichten nachkommen, sind sie mit Bußgeldern konfrontiert. Daher ist es von größter Bedeutung sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden.

Das heißt für Sie

Die Eintragungspflicht im Transparenzregister betrifft die meisten Unternehmen und Organisationen in Deutschland. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Bußgelder zu vermeiden, sollten Betroffene sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß im Register erfasst sind. In vielen Fällen ist es ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess reibungslos durchzuführen. Die Eintragung dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.

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