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Unwetterschäden steuerlich geltend machen – so funktioniert’s

Schwere Unwetter in Deutschland nehmen immer mehr zu. Die dadurch entstandenen Schäden sind verheerend und treiben viele Bürger in den finanziellen Ruin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, die durch Sturm oder Unwetter entstandenen Schäden als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Die Voraussetzung dafür ist, dass alle Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen und eigenes Verschulden, Schadensersatzansprüche und Erstattungsmöglichkeiten nicht vorliegen. Außerdem muss es sich um einen existenziellen Gegenstand handeln. Das heißt, dass nur die Wiederbeschaffung oder Reparatur von existenziell notwendigen Gegenständen steuerlich begünstigt sind. Außerdem muss es sich bei dem Ereignis um ein unabwendbares Ereignis handeln, wie zum Beispiel Hochwasser, sintflutartiger Regenfall, Hagel, Orkan, Erdrutsch, ein plötzlicher und unerwarteter Grundwasseranstieg oder ein Wasserrückstau in einer Drainageleitung aufgrund von Hochwasser. Ein allmählicher Grundwasseranstieg wegen höherer Niederschlagsmengen in einem Feuchtgebiet zählt nicht zu den unabwendbaren Ereignissen.

Das Finanzamt zieht von der Summe der gesamten außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art, die in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, die zumutbare Belastung ab. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und der Anzahl der Kinder.

Falls Sie weitere Fragen zu dem Thema „Unwetterschäden steuerlich geltend machen“, können Sie gerne auf uns zu kommen. Wir beraten Sie gerne.

Bilderquelle: ©stockphoto-graf – stock.adobe.com

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Steuerberater Christoph Renz
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