Metax Datev

Unsere Cloud-Anwendungen

Maps Karlsruher Straße 10
01189 Dresden
Phone (0351) 4 00 00-0
Fax (0351) 4 00 00-20

website Datev Unternehmen online

website Datev Meine Steuern

Facebook Instagram
x

Versteuerung von Photovoltaik-Anlagen umgehen

Ob der Umwelt zuliebe oder um Kosten einzusparen: Wer eine eigene Photovoltaik-Anlage besitzt, kann diese in das öffentliche Netz einspeisen. Doch die Einkünfte müssen die Besitzer in der Einkommenssteuer angeben. Da zu Beginn jedoch hauptsächlich Verluste anfallen, unterstellt das Finanzamt eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei. Das heißt, die Verluste aus der Photovoltaik-Anlage werden nicht anerkannt.

Die Vereinfachungsregel für Photovoltaik-Anlagen

Wer sich den Stress sparen und seinen Gewinn nicht versteuern möchte oder an einer Verlustverrechnung nicht interessiert ist, kann seit Juni 2021 direkt einen Liebhabereibetrieb beim Finanzamt anmelden. So muss für die Photovoltaik-Anlage keine Einnahme-Überschuss-Rechnung mehr abgegeben werden.

Die Voraussetzungen dafür sind folgende:

Die Leistung der Anlage beträgt nicht mehr als 10 Kilowatt und sie wurde nach dem 31.12.2003 erstmalig in Betrieb genommen. Zudem ist die Anlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus installiert. Dies gilt übrigens auch bei einem kleinen Blockheizkraftwerk mit einer elektrischen Leistung bis zu 2,5 Kilowatt.

Doch Vorsicht ist geboten: Wenn die Anlage schon länger in Betrieb ist und die Verluste bisher vom Finanzamt anerkannt wurden, kann es zu unerwarteten Kosten kommen. Stehen die Einkommenssteuererklärungen aus den Vorjahren unter dem Vorbehalt der Nachprüfung oder wurde die Gewinnerzielungsabsicht nur vorläufig anerkannt, sind die alten Bescheid noch änderbar.

Beantragen Sie anschließend die Steuerbefreiung durch einen Liebhabereibetrieb, kann es zu Steuernachzahlungen und Zinsen kommen – da angenommen wird, dass von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht bestand. Aus diesem Grund sollten Sie schon vorab prüfen, ob sich die Anwendung der neuen Vereinfachungsregel finanziell lohnt.

Animaflora PicsStock – stock.adobe.com

 

Vorheriger Newsbeitrag Nächster Newsbeitrag

 

DATEV smartexperts
Steuerberater Christoph Renz
Steuerberater Christoph Renz

Kontaktieren Sie uns

Maps Karlsruher Strasse 10
01189 Dresden
Phone (0351) 4 00 00-0
Fax (0351) 4 00 00-20


Kontaktformular

Besuchen Sie auch unsere Social Media Kanäle

Facebook Instagram

Sie haben noch Fragen?

Wir bieten Ihnen unseren Rückruf an. Tragen Sie gerne Ihre Daten ein, wir werden Sie so bald als möglich kontaktieren!


Rückrufservice Rückrufservice

In unserer Datenschutzerklärung wird erläutert, welche Informationen wir erheben, aus welchem Grund und wie wir diese Informationen nutzen.
Erfahren Sie mehr

download
Terminvereinbarung
Pfeil nach oben