Wohnraum schaffen und steuerlich profitieren:
Steuervorteile für neugebaute Wohnungen
Sie sind Vermieter und planen den Bau neuer Wohnungen oder Sie möchten den Dachboden in Ihrem Wohngebäude ausbauen? Dann gibt es gute Nachrichten für Sie.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Wohnungen sowie in den drei Folgejahren können die Vermieter Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass jährlich bis zu 5 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung gewährt werden. Insgesamt können also innerhalb der vier Jahre bis zu 28 Prozent der Kosten steuerlich wirksam werden.
Das Wichtige: Der Bauantrag für die neue Wohnung muss vor dem 01. Januar 2022 gestellt werden und anschließend muss die Wohnung mindestens zehn Jahre lang vom Bauherrn oder Käufer vermietet werden. Dabei werden nicht nur komplett neu gebaute Gebäude gefördert, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in den bestehenden Gebäuden. Dazu zählt zum Beispiel auch der Ausbau des Dachbodens.
Bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter
Die erforderlichen Bauanträge können nur von vorlageberechtigten Architekten sowie Bauingenieuren gestellt werden. Ist der Bauantrag nicht erforderlich, muss die Bauanzeige bis zum Stichtag erfolgen und kann vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden.
Sie sollten jedoch beachten, dass Sie maximal 2.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche steuerlich geltend machen können. Wenn die Kosten je Quadratmeter Wohnfläche den Betrag von 3.000 Euro übersteigen, ist die Sonderabschreibung generell ausgeschlossen.
Anselm Baumgart – stock.adobe.com