Verfahrensdokumentation
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrensdokumentation stets aktuell gehalten werden muss. Änderungen in den Bearbeitungssystemen sollten zeitnah in einer geänderten Verfahrensdokumentation festgehalten werden. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Die dargestellten Werte basieren auf Ihren Eingaben und können sich bei einer konkreten Analyse durch die Kanzlei verändern. Ein konkretes Angebot ist daher immer abhängig von einer Prüfung und Freigabe durch die Kanzlei.
1) Die vorliegende Verfahrensdokumentation basiert auf der gemeinsam erarbeiteten Muster-Verfahrensdokumentation der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), veröffentlicht im Berufsrechtlichen Handbuch der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).
2) Als FiBu-Vorerfassungssysteme sind externe Dienstleister (außer DATEV) gemeint. Bspw. Lexoffice, GetMyInvoices, CANDIS, fastbill, etc.
3) Bei weiterer Registrierkasse vom gleichen Typ reduziert sich das Honorar um 50 %
4) Die Gewährung des Zuschusses ist abhängig von der Bewilligung durch die zuständige Stelle. Der Auftrag wird unabhängig von der Bezuschussung erteilt.
5) Dringlichkeitszuschlag bei garantierter Fertigstellung innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung
6) Anzahl aller Mitarbeiter des Auftraggebers (nach Köpfen)
Notwendige Mehrarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
Stundensätze: | |
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Steuerberater | 240 EUR |
Mitarbeiter | 145 EUR |
Abrechnung erfolgt im angefangenen Viertelstundentakt.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- vollständig ausgefüllte Unterlagen gem. ausgehändigter Checklisten
- Sortierung von Unterlagen gemäß Checkliste
Die im Steuerberatungsvertrag vereinbarten Regelungen gelten auch für diesen Auftrag, ergänzend gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen.
Der vorstehende Auftrag wird durch die nachfolgenden Unterschriften vereinbart und gilt auf unbestimmte Zeit.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde.